Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen des Politischen Jugendring Dresden e.V. (PJR)

Folgende Teilnahmebedingungen hat der PJR Dresden e.V. am 01. November 2017 verabschiedet. Sie treten am 15. November 2017 in Kraft und gelten für alle Veranstaltungen, die nach diesem Datum stattfinden.

Anmeldung

  • (1) Anmeldungen für die Teilnahme an Veranstaltungen des PJR Dresden e.V. sind schriftlich direkt an die Geschäftsstelle des PJR zu richten. Diese ist unter folgender Anschrift zu erreichen: Politischen Jugendring Dresden e.V., Reckestr. 1, 01187 Dresden, Tel 0351 470 64 76, Email mail@pjr-dresden.de, www.pjr-dresden.de.
  • (2) Für die Anmeldung sollen die Anmeldeformulare des PJR benutzt werden.
  • (3) Für jede/n Telnehmer*in ist eine von diesem/r unterschriebene, gesonderte Anmeldung erforderlich.
  • (4) Mit Eingang der Anmeldung gilt diese als verbindlich. Durch die Anmeldung werden diese Teilnahmebedingungen anerkannt.
  • (5) Für jedes Angebot ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich. Onlineanmeldungen werden durch eine kurze Mail bestätigt. Im Übrigen werden, um den Verwaltungsaufwand zu minimieren, keine Anmeldebestätigungen verschickt.
  • (6) Teilnehmer*innen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen bis zum Veranstaltungsbeginn eine schriftliche Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten (Eltern und ihnen gleichgestellte Personen) vorlegen.
  • (7) Der PJR behält sich bei seinen Veranstaltungen Altersbeschränkungen vor. Diese werden mit der Veranstaltungsankündigung bekannt gegeben.

Seminarbestätigung

  • (1) Spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erhält jede*r Teilnehmer*in eine Teilnahmebestätigung. Kurzfristige Anmeldungen sind nach Rücksprache auch nach dieser Frist noch möglich.
  • (2) Aus Kostengründen behalten wir uns vor, unsere Angebote nur ab einer Mindestteilnehmer*innenzahl durchzuführen. Diese wird mit der Veranstaltungsankündigung bekannt gegeben.

Kosten/Teilnahmegebühren

  • (1) Der PJR erhebt für seine Veranstaltungen Teilnahmegebühren. In den Teilnahmegebühren sind in der Regel die Kosten für den Transport zu einem und von einem Veranstaltungsort außerhalb Dresdens, dort anfallende Kosten für Übernachtung und Frühstück sowie Kosten für die Durchführung des Seminars (Referentenhonorare, Material- und Vorbereitungskosten) enthalten. Hiervon abweichende Regelungen werden mit der jeweiligen Veranstaltungsankündigung bekannt gegeben.
  • (2) Die Teilnahmegebühren sind aus den einzelnen Veranstaltungsankündigungen ersichtlich. Die Teilnahmegebühr wird sofort nach Erhalt der Rechnung fällig, die mit der Teilnahmebestätigung versandt wird. Ein nicht fristgemäßer Zahlungseingang kann zur Verweigerung an der Teilnahme der Veranstaltung führen.
  • (3) Bei Veranstaltungen, die aus mehreren Teilen bestehen, kann zusätzlich zur Teilnahmegebühr eine Kaution verlangt werden. Wenn der/die Veranstaltungsteilnehmer*in an allen Teilen der entsprechenden Veranstaltung teilgenommen hat, wird die Kaution zurückerstattet.

Abmeldungen/Reiserücktritt

  • (1) Es werden nur schriftliche Abmeldungen (Mail, Brief, Fax) anerkannt.
  • (2) Bei Abmeldungen, die dem PJR bis zum 28. Tag vor Veranstaltungsbeginn vorliegen, entstehen dem/der Interessenten*in keine Kosten. Danach erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 (fünf) Euro, außer es liegt die Kopie eines Krankenscheins eines niedergelassenen Arztes/Ärztin vor.
    Darüber hinaus werden bei einer Abmeldung ab dem 28. Tag vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Teilnahmegebühr fällig. Bei einer Abmeldung ab dem 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig. Bei Abmeldungen ab dem 3. Tag vor Veranstaltungsbeginn oder Nichtanreise werden dem/der Interessenten*in die dem PJR entstehenden Ausfallkosten (Stornierungskosten für Unterkunft/ Verpflegung) in voller Höhe in Rechnung gestellt.
  • (3) Wird ein/e Ersatzteilnehmer*in benannt und liegt deren/dessen verbindliche Anmeldung vor, entfallen die Regelungen des Abschnitts (II).
  • (4) Abweichend von den Regelungen des Abschnitts (2) kann eine kostenfreie Abmeldung erfolgen, wenn durch das deutsche Auswärtige Amt eine Reisewarnung für den Veranstaltungsort zum Zeitpunkt der Abmeldung besteht.
  • (5) Bei der Berechnung der in Abschnitt (2) genannten Fristen zählt der Tag des Veranstaltungsbeginns (ggf. Anreisetag) nicht mit.

Datenschutz

  • (1) Die Teilnehmer*innen sind mit der Aufnahme und Weiterverarbeitung ihrer Daten einverstanden. Die Daten werden zum Zweck der Seminar- und Tagungsverwaltung sowie -bewerbung erhoben und genutzt. Der PJR gibt die Daten nicht weiter.
  • (2) Auf Verlangen der Teilnehmer*innen werden die Daten gelöscht, sofern dem nicht gesetzliche Vorgaben entgegenstehen.

Bild- und Tonaufnahmen

  • (1) Die Veranstaltungen des PJR werden teilweise dokumentiert. Mit der Teilnahme an den Veranstaltungen des Politischen Jugendring Dresden e.V. erklären die Teilnehmer*innen sich einverstanden mit der Herstellung von Bild- und Tonaufnahmen Ihrer Person. Mit der Teilnahme stimmen Sie der Verbreitung und/oder zeitlich uneingeschränkten Speicherung und Zugänglichmachung des aufgenommenen Bild- und Tonmaterials im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Informationspolitik des PJR zu. Die Persönlichkeitsrechte bleiben in jedem Fall gewahrt.
  • (2) Sollten die Teilnehmer*innen damit nicht einverstanden sein, muss dies gegenüber den Mitarbeiter*innen des PJR bekannt gegeben werden, sodass dies berücksichtigt werden kann.

Versicherungen und sonstige Verpflichtungen der Teilnehmenden

  • (1) Der/Die Teilnehmer*in hat für einen ausreichenden eigenen Versicherungsschutz, insbesondere für Haftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung, zu sorgen, insofern nicht ausdrücklich durch den PJR eine Versicherung abgeschlossen wurde.
  • (2) Bei Auslandsreisen ist der/die Teilnehmer*in für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Gesundheits-, Zoll- und Devisenbestimmungen selbst verantwortlich. Informationen über die jeweiligen Einreisebestimmungen hält das zuständige Außenministerium der/s Teilnehmers*in bereit. (für deutsche Bürger*innen das Auswärtige Amt).

Inkrafttreten

Diese Teilnahmebestimmungen treten am 15.11.2017 in Kraft. Gerichtsstand ist Dresden (Amtsgericht Dresden).